Vorsorge in der Schwangerschaft
Der Umfang der Mutterschaftsvorsorgen ist in Deutschland durch das Mutterschaftsgesetz geregelt. Jede schwangere Frau erhält bei der Erstvorsorge einen Mutterpass, in der alle Vorsorgeuntersuchungen und deren Ergebnisse genau dokumentiert werden. Dieser Mutterpass ist ein wichtiges Dokument und sollte in der Handtasche immer mit dabei sein. In ihm werden alle wichtigen Daten hinterlegt, so dass bei Problemen die Ärzte im Krankenhaus sofort sehen können, wie der bisherige Schwangerschaftsverlauf war und wie die einzelnen Untersuchungsergebnisse waren.
Welche Untersuchungen werden wann durchgeführt?
Bei jeder Schwangerschafts-Vorsorge (SSV) wird immer der Blutdruck, das aktuelle Gewicht, eine Urinuntersuchung und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Am Anfang der Schwangerschaft (SS) wird alle vier Wochen, ab der 30. Schwangerschaftswoche (SSW) alle 2 Wochen und ab dem errechneten Entbindungstermin alle 2 Tage untersucht. Bei Riskoschwangerschaften, wie zum Beispiel Zwillingsschwangerschaften, werden diese Untersuchungsintervalle natürlich individuell gehandhabt.
Zusätzlich wird ab der 31. SSW (bei Beschwerden auch schon vorher) eine CTG-Untersuchung durchgeführt. CTG steht für Cardiotokographie und heißt, dass man die Herztöne (Cardio) des Kindes sowie eine eventuelle Wehentätigkeit (Toko) aufzeichnet (Graphie). Diese Untersuchung dauert ca. 30 Minuten und wird im Liegen oder Sitzen durchgeführt. Zusätzlich werden auch Kindsbewegungen aufgeführt, da sich nur gesunde Kinder reichlich bewegen.
Zu bestimmten SS-Zeiten werden auch noch spezielle Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Hier schaut man, ob Infektionskrankheiten bei Ihnen vorliegen, die eventuell dem Kind schaden könnten, und welche Blutgruppe sie haben. Auch der Hb-Wert (Hämoglobin – roter Blutfarbstoff – für den Sauerstofftransport im Körper zuständig) wird immer wieder kontrolliert, um eine eventuelle Blutarmut (Anämie) aufzudecken, die dann mit Eisen behandelt werden müsste.
Ultraschalluntersuchungen des Kindes werden drei Mal im Verlauf der Schwangerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Untersuchungszeiträume sind genau festgelegt und liegen im Bereich der 9. – 12. SSW, der 19. – 22. SSW und der 29. – 32. SSW.
Über die Ultraschalldiagnostik (wonach wird wann geguckt) werden Sie ausführlich am Anfang der Schwangerschaft informiert und aufgeklärt.
Da wir über zwei moderne Ultraschallgeräte verfügen, besteht die Möglichkeit, Ihnen Bilder ihrer Kinder auf digitalen Speichermedien mitzugeben. Bringen Sie einfach einen USB-Stick zu den Untersuchungen mit.
Falls sie häufiger eine Ultraschalluntersuchung wünschen, so ist dies natürlich auch möglich und unseres Erachtens durchaus auch medizinisch sinnvoll. Hierbei handelt es sich dann um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL), deren Kosten Sie selber tragen müssten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Hier noch einige wichtige Links zum Thema Mutterschutzgesetz und Elterngeld
Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
Elterngeld und Elternzeit: Elterngeldstellen